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BUCHUNGSKONDITIONEN   Buchungskonditionen 
               für Busrundreisen 2007
 Buchungsinformation
 Richtpreise
 Zur Beachtung : Veranstalter der 
              durch Discovering Ireland Vacation  gebuchten Busrundreisen ist DERTOUR (Irland), Dertour 
              GmbH & Co KG, Emil von Behring Strasse 6, 60424 Frankfurt am 
              Main. Die ausgeschriebenen Preise sind vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007 
              gültig und beziehen sich auf Preise pro Person in einem Doppelzimmer.Die Reisebedingungen ergänzen die §§651 a ff.BGB 
              und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind 
              auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband)gemäß 
              § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung 
              anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben 
              Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig 
            durch.
  [Anmeldung, Bestätigung] 1. Anmeldung und BestätigungMit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages 
              verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle 
              in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren 
              Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen 
              Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte 
              Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung 
              übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns 
              zustande. Sie erhalten von uns vorab eine Bestätigung per Email 
              und eine schriftliche Bestätigung, die Ihnen schnellstmöglich 
              per Post zukommen wird. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung 
              vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an 
              das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag 
              kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie 
              uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls 
              liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
 [Bezahlung] 2. BezahlungZahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen 
              Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 
              k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als 24 
              Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt 
              der Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne 
              Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
 Bei Vertragsabschluss zahlen Sie nach Erhalt des 
              Sicherungsscheines bitte 20% des Reisepreises an. Die Anzahlung 
              wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie 
              bitte etwa 28 Tage vor Reisebeginn. Nach Zahlungseingang werden 
              Ihnen Ihre Unterlagen per Post zugestellt. Bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor 
              Reisebeginn gebucht werden, ist der komplette Reisepreis sofort 
              fällig. Der komplette Reisepreis ist ebenfalls sofort fällig, 
              wenn die Buchung eine Flugleistung beinhaltet. Auch Rücktritts- 
              und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Ihre Zahlungen 
              können wie folgt abgewickelt werden:  1. Kreditkarte:Der Anzahlungsbetrag von 20% des Reisepreises wird sofort nach Vertragsabschluss 
              von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Etwa 8 Wochen vor Reiseantritt 
              erfolgt die Abbuchung des Restbetrages von Ihrer Kreditkarte.
  2. Überweisung:Sie erhalten zusammen mit Ihren Reiseunterlagen  den Sicherungsschein 
              per Post an die von Ihnen angegebene Anschrift. Die Anzahlung muss 
              bei Vertragsabschluss unter Angabe der Buchungsnummer auf das deutsche 
              Bankkonto von Discovering Ireland Vacation überwiesen werden, an die Restzahlung erinnern 
              wir Sie ca. 8 Wochen vor Reisebeginn.
 Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgemäß 
              und vollständig ein und zahlen Sie auch nach Mahnung nicht, 
              können wir den Reisevertrag kündigen und die in Ziff.18 
              aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend machen.  Bei kurzfristigen Buchungen (28 oder weniger Tage 
              bis Reisebeginn) und bei speziellen Reiseleistungen, bei denen die 
              vorstehend aufgeführten Fristen nicht eingehalten werden können, 
              ist eine Zahlung nur mit Kreditkarte möglich. Dies gilt auch 
              für Buchungen, die eine Flugleistung beinhalten.Für nähere Informationen steht Ihnen unser Service Center 
              unter. 0800-100933
 [Reiseprogramm, Leistungen] 3. Reiseprogramm und LeistungenDer Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus 
              der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen 
              Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. 
              Diese Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch 
              ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und 
              nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung 
              der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung 
              Ihrer Reise selbstverständlich informieren werden.
  [Leistungs- und Preisänderungen] 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von 
              dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen, 
              Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig 
              werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt 
              wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen 
              nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise 
              nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche 
              bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit 
              Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen 
              oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls 
              werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen 
              Rücktritt anbieten.
 4.2Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten 
              Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder 
              der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren 
              oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden 
              Wechselkurse wie folgt zu ändern:
 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden 
              Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können 
              wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung 
              erhöhen:
  1. Bei einer auf den Sitzplatz 
              bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag 
              verlangen.  2. In anderen Fällen werden 
              die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel 
              geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die 
              Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels 
              geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den 
              Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden 
              Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber 
              erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, 
              anteiligen Betrag heraufsetzen.Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages 
              kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich 
              die Reise dadurch für uns verteuert hat.
 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluß 
              und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die 
              zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluß 
              noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluß für uns 
              nicht vorhersehbar waren.
 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises 
              haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen 
              ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen 
              um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag 
              zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen 
              Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise 
              ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. 
              Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach 
              unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber 
              geltend machen.
  [Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer] 5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, 
              Ersatzteilnehmer 5.1 RücktrittTreten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise 
              nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen 
              und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter 
              Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen 
              und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert.
 Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 18 
              dieser Reisebedingungen.
 Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich 
              geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
 5.2 UmbuchungSollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen 
              hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, 
              der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, 
              so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem 
              Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten 
              in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt 
              für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, 
              geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine 
              Bearbeitungsgebühr von EUR 30.
 5.3 ErsatzteilnehmerBis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer 
              durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. 
              Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, 
              wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt 
              oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche 
              Anordnungen entgegenstehen.
 Für Flüge ist der bestätigte Preis 
              an die sofortige Ausstellung des Flugtickets gebunden. Im Falle 
              einer Änderung der Flugdaten verliert der ursprünglich 
              bestätigte Beförderungspreis seine Gültigkeit und 
              es entstehen im Regelfall Zusatzkosten. Dies gilt auch im Hinblick 
              auf den Gesamtreisepreis bzw- Beförderungspreis, wenn ein solcher 
              Flug mit einer Landleistung kombiniert wurde. Näheres wollen 
              Sie bitte den Tarifbestimmungen des jeweiligen Fluges entnehmen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften 
              Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis 
              und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. 5.4 SchriftformRücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen 
              sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse 
              aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.
  [Nicht in Anspruch genommene Leistungen] 6. Nicht in Anspruch genommene LeistungenNehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise 
              oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so 
              werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten 
              Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn 
              es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn 
              einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen 
              entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten 
              Original-Gutscheine (z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den Ziffern 
              5.1 und 18. unter "Rücktritt" bzw. "Rücktrittspauschale" 
              geregelt.
  [Rücktritt durch den Reiseveranstalter] 7. Rücktritt und Kündigung 
              durch den ReiseveranstalterDertour kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom 
              Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag 
              kündigen:
  1. ohne Einhaltung einer Frist, 
              wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer 
              Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße 
              vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages 
              gerechtfertigt ist. Kündigt Dertour, so behält Dertour den Anspruch 
              auf den Reisepreis; muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen 
              sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen 
              Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, 
              einschließlich der Dertour von den Leistungsträgern gutgebrachten 
              Beträge;  2. bis zwei Wochen vor Reiseantritt 
              bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten 
              Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die 
              entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. 
              In jedem Fall ist Dertour verpflichtet, Sie unverzüglich nach 
              Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der 
              Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung 
              unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis 
              unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren 
              Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht 
              erreicht werden kann, wird Dertour Sie davon unterrichten;  3. bis vier Wochen vor Reiseantritt, 
              wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller 
              Möglichkeiten für Dertour deshalb nicht zumutbar ist, 
              weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, 
              dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden 
              Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, 
              bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben 
              die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise 
              aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis 
              unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand 
              pauschal in Höhe von EUR 15 erstattet, sofern Sie von einem 
              evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.  [Höhere Gewalt] 8. 
              Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht 
              voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet 
              oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch Dertour 
              den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können 
              wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise 
              noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung 
              verlangen. Dertour ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen 
              zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung 
              umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für 
              die Rückbeförderung sind von Ihnen und Dertour je zur 
              Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen 
              zur Last.  [Haftung, 
              Gewährleistung] 9. 
              Haftung des Reiseveranstalters 9.1 
              Eigene LeistungenDertour haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen 
              Kaufmanns für:
  * die gewissenhafte Reisevorbereitung;* die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
 * die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen 
              Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff.3 
              vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt 
              haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, 
              nicht von uns herausgegebenen Prospekten, abgegeben worden oder 
              Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind;
 * die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten 
              Reiseleistungen.
 9.2 
              ErfüllungsgehilfenDertour haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung 
              betrauten Personen.
 9.3 
              FremdleistungenWird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung 
              im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender 
              Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit 
              Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich 
              darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung 
              der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt 
              sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser 
              Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und 
              die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch 
              nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen 
              Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden 
              (z. B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) 
              und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als 
              Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
 10. 
              Gewährleistung 10.1 
              Abhilfe und MitwirkungspflichtenWird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können 
              Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen 
              Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, 
              alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung 
              beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering 
              zu halten oder ganz zu vermeiden Sie sind insbesondere verpflichtet, 
              Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich 
              dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen 
              Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen 
              Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie 
              sich bitte direkt mit uns in Verbindung! Sie erreichen DERTOUR unter 
              der Sammelnummer (069) 9588-00 bzw. unter der aus Ihren Reiseunterlagen 
              ersichtlichen Durchwahl:
 Montag - Freitag 9-18 Uhr MEZSamstag (nur Durchwahl) oder
 (069) 9588-5990 (Chef vom Dienst)
 9-12 Uhr MEZ
 Fax (069) 9588-1010
 Erforderlichenfalls 
              schicken Sie ein Telegramm an unsere Kurzanschrift "derreise", 
              Frankfurt am Main. Geben Sie bitte in jedem Fall die im Gutschein/Mietvertrag 
              genannte Reisenummer, das Reiseziel, die Reisedaten und die obengenannte 
              Durchwahl an. 10.2 
              Minderung des ReisepreisesFür die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung 
              der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises 
              verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie 
              es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
 10.3 
              Kündigung des VertragesWird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt 
              und leistet Dertour innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, 
              obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der 
              gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden 
              uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden 
              Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht 
              völlig wertlos waren.
 10.4 
              SchadenersatzUnbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie 
              Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, 
              der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Dertour und damit 
              wir nicht zu vertreten haben.
  [Pass-, 
              Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften] 11. 
              Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriftendertour steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, 
              in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, 
              Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung 
              vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer 
              Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht 
              für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa 
              durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns 
              mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung 
              zu vertreten haben. Für die Einhaltung aller für die Durchführung 
              der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. 
              Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, 
              gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte 
              Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
  [Haftungsbeschränkung, Ausschluss 
              von Ansprüchen und Verjährung] 12. 
              Beschränkung der Haftung 12.1 
              Vertragliche HaftungsbeschränkungDertours vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden 
              sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
  1. 
              soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich 
              noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, 
              oder2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen 
              Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers 
              verantwortlich sind.
 12.2 
              Deliktische HaftungsbeschränkungFür alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche 
              aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit 
              beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.090 
              übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung 
              für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises 
              beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden 
              und Reise.
 12.3 
              Gesetzliche HaftungsbeschränkungEin Schadensersatzanspruch gegen Dertour ist insoweit beschränkt 
              oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen 
              oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die 
              von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden 
              sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger 
              nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend 
              gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen 
              ist. Soweit Dertour vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt 
              sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes 
              in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den 
              Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen 
              beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers 
              für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste 
              und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Dertour in anderen 
              Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für 
              diese geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung 
              eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch 
              nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
 13. 
              Ausschluss von Ansprüchen und VerjährungAnsprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung 
              der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich 
              vorgesehener Beendigung der Reise Dertour gegenüber geltend 
              machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur 
              geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der 
              Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die 
              Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre Ansprüche nach 
              den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. 
              Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag 
              nach enden sollte.
 Haben Sie Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung 
              bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich 
              zurückweisen.
  [Versicherungen] 14. 
              Versicherungen 14.1 
              InsolvenzschutzversicherungDertour ist nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises 
              zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von 
              Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses 
              des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen 
              für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). 
              Dementsprechend hat Dertour dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen 
              Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert. Der Sicherungsschein, 
              der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten 
              Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens 
              mit den Buchungsunterlagen zugestellt.
 14.2 
              Reiseschutz Bitte beachten 
              Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-Versicherung 
              (RRV) bzw. Mehrkosten-Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. 
              Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen 
              Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- 
              und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss 
              der speziellen Discovering Ireland Vacation-Reiseruecktrittsversicherung oder des Reiseschutzes 
              der EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG auf unserer Webseite. 
              Er beinhaltet neben der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service 
              rund um die Uhr.  [Allgemeines] 15. 
              GerichtsstandVertragee zwischen unseren Gästen und Dertour unterliegen der 
              deutschen Gesetzgebung.
 Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen 
              allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, 
              die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen 
              Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder 
              gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht 
              bekannt ist, ist Frankfurt am Main fuer Klage bezueglich Dertour 
              Leistungen
 16. 
              Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat 
              nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
 17. 
              DatenschutzAlle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise 
              zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz 
              gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
  [Rücktrittspauschale] 18. 
              Rücktrittspauschale§ 18. Rücktrittspauschale
 (vgl. Ziffer 5.1)
 Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten 
              Leistung abhängig. Weitere Angaben zur Höhe der Rücktrittspauschale 
              können Sie daher unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
              beim jeweiligen Angebot entnehmen. Beachten Sie bitte unbedingt 
              etwaige abweichende Angaben in den Buchungsbedingungen der einzelnen 
              Angebote ! Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie mehrere 
              Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), 
              so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln 
              und anschließend zu addieren.
 Busreisen:bis 30. Tag vor Reisebginn 20%
 29. bis 22. Tag vor Reisebginn 25%
 21. bis 15. Tag vor Reisebginn 30%
 14. bis 7. Tag vor Reisebginn 50%
 06. bis 03. Tag vor Reisebginn 65%
 ab 2. vor Reisebginn 80%
 des Reisepreises
 Mietwagen: 
              bis 1 Tag vor Reisebginn (Mietbeginn) EUR 26 pro Mietwagen-Gutschein. 
              Keine Erstattung bei spaeterer Uebernahme bzw. vorzeitiger Rueckgabe 
              des Fahrzeugs.
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